Studienvorbereitende Ausbildung
Neben der Laienausbildung in der Musikschule des PCK gibt es die Abteilung "Studienvorbreitende Ausbildung”, SVA genannt.
In dieser Abteilung werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die die Möglichkeit einer professionellen Musikausbildung erwägen und denen wir helfen, sich alle Chancen dafür offen zu halten.
Eine Studienvorbereitung, die den Bedingungen eines Musikstudiums schon ziemlich nahe kommt, gibt es im PCK für Jugendliche in der Regel ab 15 Jahren. Beginnend mit einer Aufnahmeprüfung im Hauptfach, kommt in der SVA dann das Nebenfach (zweites Instrument oder Gesang) hinzu, der Besuch von Theorieunterricht ist verpflichtend und die Mitwirkung in Ensembles selbstverständlich. Die Dauer der Unterrichte ist der Unterrichtszeit in einem Berufsstudium angepasst.
Jährliche Prüfungen im Haupt- und Nebenfach, sowie eine Prüfung in den theoretischen Fächern, sichern die Erfolgskontrolle und damit den Weg hin zu einer bestandenen Aufnahmeprüfung im PCK oder jeden anderen Musikausbildungsstätte.
Die SVA im PCK bietet den Jugendlichen sehr früh und intensiv die Möglichkeit herauszufinden, ob der Berufswunsch Musiker die richtige Entscheidung sein kann oder ob der Verbleib in der Gruppe der professionell ausgebildeten Laien die bessere Alternative darstellt. Eine engmaschige Betreuung gewährleistet, dass Gespräche darüber stattfinden können und so Entscheidungshilfen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern die Ausbildung begleiten.
Unser Ziel dabei ist es, mit hinreichenden Informationen über Chancen und Risiken den richtigen Weg für jede Schülerin und jeden Schüler im PCK zu finden.
Aufnahmeprüfungsbedingungen
Die Aufnahmeprüfungen für die gesamte SVA findet halbjährlich, parallel zu den Aufnahmeprüfungen der Studienabteilung im PCK statt. Die Berwerbungsfristen finden sich hier.
Beratungsgespräche dazu können im Studienbüro vereinbart werden.
Die Aufnahmeprüfung umfasst eine Aufnahmeprüfung im Hauptfach und ein Interview.
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
- Die Bewerbung zur Aufnahmeprüfung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg und ist fristgerecht einzureichen.
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Dem Antrag ist beizufügen:
a) Ausgefüllte Anmeldung zur Aufnahmeprüfung (SVA)
b) Tabellarischer Lebenslauf
c) Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. des aktuellen Schulzeugnisses
d) Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises
e) Programmliste der Werke, die für die Hauptfachprüfung vorbereitet werden
f) Bei ausländischen Bewerber:innen ein Sprachnachweis (mind. B1)
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen
Programmanforderungen
Mindestens 15 Minuten Programm (2–3 Werke aus verschiedenen Epochen)
Hier können Sie die SVA-Statuten als PDF herunterladen:
